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Baustellenzufahrten auf öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Herrichtung von Baustellenzufahrten.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung des Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular, siehe unter der Rubrik Formulare, Services & Links.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Mindestens 2 Wochen (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).
Gebühren
Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Gehwegüberfahrt, provisorisch Überfahrt, provisorisch Auffahrten, provisorisch
Letzte Aktualisierung: 04.12.2023
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