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Fassadenbegrünung über öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die in den öffentlichen Raum...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die in den öffentlichen Raum hineinragende Begrünung der Fassade.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße sind erforderlich. Antragsformular siehe Link
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen.
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Letzte Aktualisierung: 29.09.2023
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