Materiallagerungen für Baustellen auf öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Lagerung von Baumaterial oder Bauschutt...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Lagerung von Baumaterial oder Bauschutt für Baustellen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bearbeitungsdauer mindestens 1 Woche (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).
Gebühren
Da sehr differenziert, bitte telefonisch oder vor Ort erfragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Lagerung von Baumaterialien od. Bauschutt
Letzte Aktualisierung: 02.10.2023