Behörde für Inneres und Sport
Aufenthaltsstatus bei Verlust des Nationalpasses, Zentrale Ausländerbehörde
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde...
Grundsätzliche ist die Botschaft/Konsulat für die Ausstellung der Pässe zuständig. Die Neuausstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust / Diebstahl des Passes anzuzeigen. Dort erhalten Sie eine -Bescheinigung über abhandengekommene Ausweispapiere- (auf Wunsch auch mit Passbild). Diese wird i.d.R. von der Botschaft / dem Konsulat verlangt.
Der Diebstahl des Passes ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.
Nach Erhalt des neuen Passes ist erneut die Ausländerdienststelle aufzusuchen, um den neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Wird der Pass wiedergefunden ist die zuständige Ausländerdienststelle umgehend zu informieren.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Vorhandene Dokumente, möglichst mit Foto zum Beispiel Personalausweis
- andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
- ein biometrisches Passbild
- bei Diebstahl zusätzlich die Diebstahlsanzeige von der Polizei
Zu Beachten
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
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Letzte Aktualisierung: 30.11.2023