Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfall und Entsorgung - Nachweisverfahren - Entsorger und Entsorgernummer
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erteilt gewerblichen Entsorgern für ihre Entsorgungsanlagen in Hamburg eine Entsorgernummer.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Raum: G.01.336
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUKEA Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bsw.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BSW die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Die Kennnummer muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Entsorger und Entsorgernummer
Die Nummernvergabe an die Beteiligten im elektronischen Nachweisverfahren dient der eindeutigen Identifizierung.
Die Behörde für Umwelt und Energie erteilt gewerblichen Entsorgern für ihre Entsorgungsanlagen in Hamburg eine Entsorgernummer. Diese identifiziert die Entsorgungsanlage eindeutig und ist zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren erforderlich.
Die Nummer ist neunstellig, beginnt mit dem Kennbuchstaben B für das Bundesland Hamburg und wird ergänzt durch eine Prüfziffer (10. Stelle). Entsorgungsfirmen, die eine oder mehrere Anlagen in Hamburg betreiben, erhalten zusätzlich einen Firmenkenner (vier Zeichen), der im sog. Privilegierten Verfahren notwendig ist.
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Letzte Aktualisierung: 21.03.2023