Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfall und Entsorgung - Nachweisverfahren - Entsorger und Entsorgernummer

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erteilt gewerblichen Entsorgern für ihre Entsorgungsanlagen in Hamburg eine Entsorgernummer. 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Raum: G.01.336

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Telefonnummer

+49 40 42840-4203

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUKEA Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bsw.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BSW die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Entsorgernummer wird durch die zuständige Behörde vergeben.

Benötigte Unterlagen

Keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Zu Beachten

Die Erteilung der Entsorgernummer erfolgt mit der Genehmigung.

Fristen

Die Kennnummer muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

maximal drei Monate

Gebühren

Gebührenpflicht nach Umweltgebührenordnung Nr. 2.3.44

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Entsorger und Entsorgernummer

Die Nummernvergabe an die Beteiligten im elektronischen Nachweisverfahren dient der eindeutigen Identifizierung.
Die Behörde für Umwelt und Energie erteilt gewerblichen Entsorgern für ihre Entsorgungsanlagen in Hamburg eine Entsorgernummer. Diese identifiziert die Entsorgungsanlage eindeutig und ist zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren erforderlich.

Die Nummer ist neunstellig, beginnt mit dem Kennbuchstaben B für das Bundesland Hamburg und wird ergänzt durch eine Prüfziffer (10. Stelle). Entsorgungsfirmen, die eine oder mehrere Anlagen in Hamburg betreiben, erhalten zusätzlich einen Firmenkenner (vier Zeichen), der im sog. Privilegierten Verfahren notwendig ist.

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