Reisepass, Zweitausfertigung

Grundsätzlich wird nur ein gültiger Reisepass pro Person ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Personen, die in Staaten reisen, die Visa Sichtvermerke anderer Staaten nicht akzeptieren (bspw. Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Visa arabischer Staaten vorhanden sind).

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder.

Zu Beachten

Ein Zweitpass ist nur 6 Jahre gültig.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Dauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.

Gebühren

Bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR, später 60 EUR (6 Jahre gültig).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 6 Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

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