Reisepass, Zweitausfertigung

Grundsätzlich wird nur ein gültiger Reisepass pro Person ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Personen, die in Staaten reisen, die Visa Sichtvermerke anderer Staaten nicht akzeptieren (bspw. Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Visa arabischer Staaten vorhanden sind).

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder.

Zu Beachten

Ein Zweitpass ist nur 6 Jahre gültig.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Dauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.

Gebühren

Bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR, später 60 EUR (6 Jahre gültig).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 6 Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

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+49 40 42871-5300

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