Sondernutzungen in Grünanlagen, Bauen

Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis....

Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Baustelleneinrichtungen und Aufgrabungen in Grün- und Erholungsanlagen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Eine Sondernutzungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn
  • Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
  • eine Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten (anstehende Bau- und Pflegemaßnahmen, Flächeneigenschaften, Gartendenkmalschutz, Belange behinderter Menschen und angrenzender Nachbarschaft usw.) gegeben sind
  • Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entgegen stehen
  • die Nutzung sich nicht negativ auf die jeweilige Grün- und Erholungsanlage auswirkt

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen; Skizze mit Angaben der Maße erforderlich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Mindestens 6 Wochen

Gebühren

Je nach Art der Nutzungen unterschiedlich; Mindestgebühr 53,60 Euro.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen

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