Sondernutzungen in Grünanlagen, Bauen
Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis....
Die Benutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Ausnahme von den Verboten zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen dar und erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Baustelleneinrichtungen und Aufgrabungen in Grün- und Erholungsanlagen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Erholungssuchende nicht unzumutbar beeinträchtigt werden
- eine Vereinbarkeit mit den örtlichen Gegebenheiten (anstehende Bau- und Pflegemaßnahmen, Flächeneigenschaften, Gartendenkmalschutz, Belange behinderter Menschen und angrenzender Nachbarschaft usw.) gegeben sind
- Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht entgegen stehen
- die Nutzung sich nicht negativ auf die jeweilige Grün- und Erholungsanlage auswirkt
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Mindestens 6 Wochen
Gebühren
Je nach Art der Nutzungen unterschiedlich; Mindestgebühr 53,60 Euro.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 4 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Baustelleneinrichtungen Containeraufstellung
Letzte Aktualisierung: 07.12.2023