Drehgenehmigungen auf öffentlichen Flächen

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Inanspruchnahme von öffentlichen...

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt die Inanspruchnahme von öffentlichen Wegeflächen für Film- und Fotoaufnahmen

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
  •  Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine  unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
  •  Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
  •  Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Be-lange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Bearbeitungsdauer mindestens 1 Woche für Fotoaufnahmen, mindestens 2 Wochen für Filmaufnahmen

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

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