Sondernutzungserlaubnis für private Leitungsverlegung im öffentlichen Raum beantragen
Straßen, Wege oder öffentliche Plätze sind in der Regel der Öffentlichkeit und dem Gemeingebrauch gewidmet. Wenn Sie unter öffentlichen Flächen Leitungen verlegen, die privaten Zwecken dienen sollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes...
Straßen, Wege oder öffentliche Plätze sind in der Regel der Öffentlichkeit und dem Gemeingebrauch gewidmet. Wenn Sie unter öffentlichen Flächen Leitungen verlegen, die privaten Zwecken dienen sollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Behörde beantragen. Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- Das Verlegen von Blitzschutzleitungen
- Das Verlegen von Leitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Der Raum ist für zukünftige Nutzungen freizuhalten. Es muss eine besondere Notwendigkeit (Härtefall) für die Notwendigkeit der Leitungsverlegung bestehen.
- Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken.
- Sie dürfen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
- Sie dürfen den Gemeingebrauch durch Passanten nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
- Sie dürfen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig stark beeinflussen oder abnutzen.
- Sie dürfen öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig einschränken.
- Sie dürfen öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig einschränken.
- Über die Verhältnismäßigkeit entscheidet die zuständige Behörde im eigenen Ermessen.
Benötigte Unterlagen
Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
Zu Beachten
Die Verlegung privater Leitungen in öffentlichem Straßengrund ist nur zum Zwecke der öffentlichen Versorgung zulässig.
Fristen
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Dokumente bei Ihnen nach.
- Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.
Dauer
Mindestens 6 Wochen
Gebühren
Die jeweiligen Gebühren hängen von Art, Umfang und Ort der Sondernutzung ab.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024