Leitungen in öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Verlegen von Leitungen (z. B. für die...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Verlegen von Leitungen (z. B. für die Übermittlung von Daten, Versorgungsleitungen, Ringleitungen von Blitzschutzanlagen) in öffentlichen Flächen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bearbeitungsdauer mindestens 6 Wochen
Gebühren
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich. Mindestgebühr 50 Euro.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Leitungen für die Übermittlung von Daten, Bezirke Leitungen für Rundfunk- und Fernsehprogramme, Bezirke Stromleitungen, Bezirke Öltransportleitungen, Bezirke Gasleitungen, Bezirke Ringleitung von Blitzschutzanlagen, Bezirke
Letzte Aktualisierung: 10.12.2023