Amtsgericht Hamburg, Präsidialrechtspflege

Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts für das Ausland beglaubigen

Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Amtsgericht Hamburg, Präsidialrechtspflege
Sievekingplatz 1 20355 Hamburg

Raum: B 009

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Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Infos zur Einrichtung

Ein Nachtbriefkasten ist beim Haupteingang zum Ziviljustizgebäude(nur AG u. LG Hamburg). Der Briefkasten steht außerhalb d. Dienstzeiten d. Gemeinsamen Annahmestelle zur Verfügung u. wird zum Dienstschluss d. Annahmestelle um 16Uhr (Fr 15Uhr) geöffnet. Um 24Uhr fällt im Briefkasten automatisch durch eine Zeitschaltuhr die Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert u. der Inhalt mit entsprechenden Stempeln versehen.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ihre Urkunde beziehungsweise Ihr Dokument wurde vom Hamburger Amtsgericht beziehungsweise von einem Hamburger Stadtteilgericht ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Die Urkunde(n), die mit einer Beglaubigung oder Apostille versehen werden sollen
  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für die Vertretenden

Zu Beachten

Urkunden der hamburgischen Notare erhalten eine Legalisation beziehungsweise Apostille beim Landgericht Hamburg.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Apostillen / Legalisationen können Sie durch einen Antrag schriftlich beantragen
  • Zuerst füllen Sie einen formlosen Antrag aus
  • Sie reichen den Antrag mit dem entsprechenden Dokument im Original beim Amtsgericht Hamburg ein und geben an, für welches Land die Apostille beziehungsweise Vorbeglaubigung benötigt wird. Rücksendeanschrift und ggfls. Telefonnummer sind für eventuelle Rückfragen erforderlich.
  • Das Amtsgericht Hamburg prüft den Antrag und die erforderlichen Unterlagen und entscheidet, ob die Beglaubigung ausgestellt werden kann
  • Wird der Antrag positiv beschieden, entstehen Ihnen Kosten für die Ausstellung der Beglaubigung
  • Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung. Die Kosten für die Ausstellung der Beglaubigung richten sich nach der Kostenverordnung

Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Werktage. Bei persönlichem Erscheinen ist eine sofortige Mitnahme möglich.

Gebühren

Für Bescheinigungen von amtlichen Unterschriften auf Urkunden der hamburgischen Amtsgerichte, wie zum Beispiel Handelsregisterauszüge, Scheidungsurteile und Erbscheine, wird pro Urkunde eine Festgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

  • Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
    • Das Amtsgericht Hamburg ist nur berechtigt, eigene Urkunden und Dokumente mit einer kostenpflichtigen Vorbeglaubigung (zur späteren Legalisation) oder Apostille zu versehen.
    • Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der/die Unterzeichnende gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
    • Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder eine Apostille.
  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. 
    • Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, siehe Link  
    • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Legalisation (Beglaubigung). Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
    • Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll (Legalisationen werden vom Amtsgericht Hamburg auch für die Länder erteilt, die nicht dem Haager Abkommen beigetragen sind).
    • Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch  anders als bei der Legalisation von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.

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