Gewerbeanzeige Online
Wer eine selbständige, erlaubte (nicht sozial unwertige und generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit ausüben möchte, ist dazu verpflichtet, den Beginn der...
Wer eine selbständige, erlaubte (nicht sozial unwertige und generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit ausüben möchte, ist dazu verpflichtet, den Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 14 Gewerbeordnung). Dasselbe gilt auch für die Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Der Dienst Gewerbeanzeige Online ermöglicht Gewerbetreibenden die Erfassung von An-, Um- und Abmeldungen Online durchzuführen.
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem/den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).
Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind nach § 6 GewO ausgenommen:
- freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater),
- Urproduktion (z.B. Land- u. Forstwirtschaft), und
- bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung
- das zuständige Finanzamt,
- die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer,
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),
- das Landesamt für Arbeitsschutz.
Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Melde- oder Erlaubnispflicht; insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer bzw. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eine entsprechende Erlaubnis erforderlich (z.B. Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis, Gaststättenerlaubnis).
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt/beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 Gewerbeordnung. Das Gewerbe muss daher gesondert beim zuständigen Bezirksamt an-, ab- oder umgemeldet werden.
Adresse und Kontakt
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- des Personalausweises oder des Reisepasses mit letzter Meldebescheinigung
- des Auszuges aus dem Handelsregister bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sowie Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG) oder eingetragenen Firmen (z.B. eingetragener Kaufmann)
- der gewerberechtlichen Erlaubnis (nur erlaubnispflichtige Gewerbe)
- der Handwerkskarte (nur bei handwerklichen Tätigkeiten)
- des Aufenthaltstitels (nur für nicht-EU Bürger)
Zu Beachten
Zweitschriften können im Online-Verfahren nicht erstellt werden.
Bei Fragen zum Sachstand Ihrer Gewerbemeldung wenden Sie sich bitte an das für den Betriebssitz zuständige Bezirksamt (Zuständigkeitsfinder Gewerbeamt, siehe weiterführende Links) oder den Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer: +49 40 115.
Bei Fragen zur Bedienung und technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Verfahrensbetreuung Gewerbe.
Telefon: +49 40 428 99-2255
E-Mail: gewerbe-verfahren@altona.hamburg.de
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr zwei Wochen.
Gebühren
20 EUR (bei Personengesellschaften, z. B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG etc., pro Gesellschafter 20 EUR).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Letzte Aktualisierung: 27.09.2023