Gewerbeanzeige Online

Wer eine selbständige, erlaubte (nicht sozial unwertige und generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit ausüben möchte, ist dazu verpflichtet, den Beginn der...

Wer eine selbständige, erlaubte (nicht sozial unwertige und generell nicht verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit ausüben möchte, ist dazu verpflichtet, den Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 14 Gewerbeordnung). Dasselbe gilt auch für die Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Der Dienst Gewerbeanzeige Online ermöglicht Gewerbetreibenden die Erfassung von An-, Um- und Abmeldungen Online durchzuführen.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem/den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind nach § 6 GewO ausgenommen:

  • freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater),
  • Urproduktion (z.B. Land- u. Forstwirtschaft), und
  • bloße Verwaltung eigenen Vermögens.


Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung

  •  das zuständige Finanzamt,
  •  die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, 
  •  die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 
  •  das Landesamt für Arbeitsschutz.

Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Melde- oder Erlaubnispflicht; insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Anmeldung bei der Handwerkskammer bzw. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eine entsprechende Erlaubnis erforderlich (z.B. Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis, Gaststättenerlaubnis).

Die Eintragung im Handelsregister ersetzt/beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 Gewerbeordnung. Das Gewerbe muss daher gesondert beim zuständigen Bezirksamt an-, ab- oder umgemeldet werden.


 

Adresse und Kontakt

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Elektronische Kopie: 
  • des Personalausweises oder des Reisepasses mit letzter Meldebescheinigung
  • des Auszuges aus dem Handelsregister bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) sowie  Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. KG) oder eingetragenen Firmen (z.B.  eingetragener Kaufmann)
  • der gewerberechtlichen Erlaubnis (nur erlaubnispflichtige Gewerbe)
  • der Handwerkskarte (nur bei handwerklichen Tätigkeiten)
  • des Aufenthaltstitels (nur für nicht-EU Bürger)

Zu Beachten

Die Inanspruchnahme des Online-Verfahrens ist gebührenpflichtig.
Zweitschriften können im Online-Verfahren nicht erstellt werden.  


Bei Fragen zum Sachstand Ihrer Gewerbemeldung wenden Sie sich bitte an das für den Betriebssitz zuständige Bezirksamt (Zuständigkeitsfinder Gewerbeamt, siehe weiterführende Links) oder den Telefonischen HamburgService unter der Rufnummer: +49 40 115.

Bei Fragen zur Bedienung und technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Verfahrensbetreuung Gewerbe.
Telefon: +49 40 428 99-2255
E-Mail: gewerbe-verfahren@altona.hamburg.de

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr zwei Wochen.

Gebühren

20 EUR (bei Personengesellschaften, z. B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG etc., pro Gesellschafter 20 EUR).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung

Formulare, Services & Links

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