Einkommensteuererklärung, Belegvorhaltepflicht
Mit der Steuererklärung müssen grundsätzlich keine Belege oder separate Aufstellungen eingereicht werden. Die Belege müssen allerdings für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes aufbewahrt werden. Sind...
Mit der Steuererklärung müssen grundsätzlich keine Belege oder separate Aufstellungen eingereicht werden. Die Belege müssen allerdings für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes aufbewahrt werden.
Sind beispielsweise Aufwendungen erstmals entstanden, kann die Vorlage von Belegen für die Bearbeitung der Steuererklärung erforderlich sein. In solchen Fällen fordert das Finanzamt die Belege an.
Die Belegvorhaltepflicht gilt ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017.
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Belege können grundsätzlich per Post, per E-Mail, per Fax oder durch persönliche Abgabe im Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe von Originalbelegen ist in der Regel nicht erforderlich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679)
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022