Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfall und Entsorgung - Abfallbeauftragte
Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die mit der...
Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die mit der Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung im Unternehmen zu tun haben.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUKEA Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bsw.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BSW die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- berufliche Qualifikation
- min. einjährige praktische Tätigkeit
- regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen
- Zuverlässigkeit
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde. Näheres hierzu ist in § 9 AbfBeauftrV zu finden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein Nachweis der beruflichen Qualifikation
- ein Nachweis über die einjährige praktische Tätigkeit sowie
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem zuletzt besuchten anerkannten Lehrgang für Abfallbeauftragte
- Unterlagen, die die Zuverlässigkeit bestätigen. Hierfür ist ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate, einzureichen (§ 8 AbfBeauftrV).
Zu Beachten
Die Grundlagen für einen Abfallbeauftragen sind in § 59 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) geregelt, die Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 60 KrWG.
Zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten gehört es, die Art und Beschaffenheit der anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung zu überwachen. Er kontrolliert im Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
Zu diesen Pflichten kommen aber auch diverse Rechte. Beispielsweise hat der Abfallbeauftragte ein Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung, er hat ein Recht auf Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben und ihm ist die Teilnahme an notwendigen Schulungen zu ermöglichen.
Fristen
Ein Abfallbeauftragter muss alle zwei Jahre einen entsprechenden anerkannten Lehrgang besuchen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Beantragt werden können:
- Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten (§ 5),
- Wahrnehmung der Aufgabe durch einen Abfallbeauftragten in Ihrem Konzern (§ 6) oder
- die Befreiung von der Pflicht, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 7).
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist bei Vollständigkeit der Unterlagen sehr kurz.
Gebühren
Gebühren richten sich nach der Umweltgebührenordnung Nummern: 2.3.28; 2.3.29; 2.3.30
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen erlassenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
§ 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Hinweis: Wer verpflichtet ist, einen Abfallbeauftragten zu bestellen und dieser Pflicht nicht nachkommt, kann gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 14 KrWG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belangt werden.
Suchwörter: Betriebsbeauftragte/r für Abfall Bestellpflicht eines Abfallbeauftragten Pflichten und Rechte eines Abfallbeauftragten Abfallbeauftragter für Konzerne Befreiung von der Pflicht einen Abfallbeauftragten zu bestellen nicht betriebsangehörige/r Abfallbeauftragte/r Verpflichtete Abfallbeauftragtenverordnung
Letzte Aktualisierung: 08.06.2023