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Ausnahmegenehmigung, Ferienreiseverordnung
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs. In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW ü...
Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August Beschränkungen des Lkw-Verkehrs.
In der Ferienreiseverordnung heißt es, dass ein LKW über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren dürfen. Es können allerdings Ausnahmen erteilt werden.
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo - Do 8.30-18 Uhr, Fr 8.30-13 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Dringlichkeitsnachweis aus der hervorgeht, weshalb die Durchführung der Fahrt nicht an anderen Tagen erfolgen kann.
Zu Beachten
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Für die Ausnahmegenehmigung an einem Samstag wird eine Gebühr von 29,30 EUR erhoben. Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, wird eine Gebühr von 200,30 EUR erhoben.
Formulare, Services & Links
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Suchwörter: Ferienreiseverordnung Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung
Letzte Aktualisierung: 06.02.2023