Behördenfinder Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis
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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder
- Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
- Nur für Wohnimmobilienverwalter: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bei juristischen Personen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) für die Gesellschaft sowie für alle geschäftsführenden Gesellschafter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) für alle geschäftsführenden Gesellschafter
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt für die Gesellschaft sowie für alle geschäftsführende Gesellschafter
Bei natürlichen Personen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnisse können bei Antragstellung mit beantragt werden.
Zu Beachten
Die Tätigkeit darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen.
Die Erlaubnis gilt nicht für Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte. Hier ist eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) erforderlich.
Eine Zweitschrift der Erlaubnis kann durch ein formloses Schreiben per Fax, Post oder E-Mail beantragt werden, die Gebühr für eine Zweitschrift der Erlaubnis beträgt 25 Euro und wird per Gebührenbescheid erhoben.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen.
Die Erlaubnis gilt nicht für Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte. Hier ist eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) erforderlich.
Eine Zweitschrift der Erlaubnis kann durch ein formloses Schreiben per Fax, Post oder E-Mail beantragt werden, die Gebühr für eine Zweitschrift der Erlaubnis beträgt 25 Euro und wird per Gebührenbescheid erhoben.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
4 bis 8 Wochen
Gebühren
150 bis 1.250 EUR, abhängig vom Umfang der beantragten Erlaubnis und der Anzahl der vertretungsberechtigten Personen.
13 EUR für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
13 EUR für das Führungszeugnis.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Zweitschrift 25 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022
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