Einbürgerung-Erstberatungsgespräch
Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Vor einer Antragstellung ist zunächst ein persö...
Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Vor einer Antragstellung ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch zu empfehlen. Eine Terminbuchung für ein Erstberatungsgespräch ist ausschließlich online möglich. Es bestehen mehrere Rechtsgrundlagen und vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einbürgerung erfolgen kann und welche Unterlagen einzureichen sind, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres (handlungsfähig) können alle Verfahrenshandlungen ohne den/ die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Gebühren
Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei, erst die spätere Antragstellung ist kostenpflichtig.
Folgende Gebühren fallen an:
255,00 Euro für jede volljährige Person. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 Euro pro Kind erhoben. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Die Gebühren werden erst bei der Antragstellung fällig. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln eine Gebührenermäßigung auf Antrag gewährt werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§§ 8,9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 02.12.2023