Einbürgerung-Erstberatungsgespräch

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Vor einer Antragstellung ist zunächst ein persö...

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein formaler Antrag. Vor einer Antragstellung ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch zu empfehlen. Eine Terminbuchung für ein Erstberatungsgespräch ist ausschließlich online möglich. Es bestehen mehrere Rechtsgrundlagen und vielfältige Einbürgerungsvoraussetzungen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einbürgerung erfolgen kann und welche Unterlagen einzureichen sind, ist von den individuellen Verhältnissen abhängig.  

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Zum persönlichen Erstberatungsgespräch bringen sie bitte Ihren Pass sowie Ihre Aufenthaltserlaubnis mit. Welche Unterlagen für das Verfahren notwendig sind, wird vor Ort festgestellt.

Zu Beachten

Bitte melden Sie sich kurz vor Ihrem Termin an der Anmeldung (Wartebereich II) im Erdgeschoss.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres (handlungsfähig) können alle Verfahrenshandlungen ohne den/ die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Grundsätzlich zu empfehlen ist zunächst die Durchführung eines persönlichen Erstberatungsgesprächs nach Online-Terminbuchung. Im Erstberatungsgespräch wird anhand der vorgetragenen Informationen geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Die spätere Antragstellung erfolgt ausschließlich postalisch oder per E-Mail. Ab Zeitpunkt der Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Bearbeitungszeit im Einbürgerungsverfahren ist individuell. Im Durchschnitt dauert das Verfahren mehrere Monate, da weitere Behörden und Ämter zu beteiligen sind. Sollte die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich sein, kann das Einbürgerungsverfahren eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie von uns informiert.

Gebühren

Das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei, erst die spätere Antragstellung ist kostenpflichtig.

Folgende Gebühren fallen an:

255,00 Euro für jede volljährige Person. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 Euro pro Kind erhoben. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 Euro. Die Gebühren werden erst bei der Antragstellung fällig. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln eine Gebührenermäßigung auf Antrag gewährt werden.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§§ 8,9 und 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

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