Außenstelle im Kundenzentrum Blankenese des Finanzamtes Am Tierpark
Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Adresse und Kontakt
Adresse
Außenstelle im Kundenzentrum Blankenese des Finanzamtes Am Tierpark
Sülldorfer Kirchenweg 2a 22587 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen. Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Am Tierpark.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor. Die Außenstelle hat Verfahrenseinsicht in alle Fälle des Finanzamtes Am Tierpark.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S11/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Beschreibung der Leistung
Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.
Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen.
Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.
Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.
Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2023