Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Hamburger Straße 23 22083 Hamburg

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Telefonnummer

115

Öffnungszeiten

Mo 8-14, Di 7-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Postfach 76 03 60, 22053 Hamburg. Den Zugang zum Finanzamt sowie einen Briefkasten finden Sie im 1. Stock des Einkaufszentrums Hamburger Meile (früher: EKZ Hamburger Straße).Der Nachtbriefkasten des Finanzamts ist nunmehr an der Ecke Humboldtstraße/Center-Anlieferstraße (wenige Meter neben der Parkhaus-Einfahrt).Den Briefkasten im 1. OG des Einkaufszentrums können Sie während der Öffnungszeiten des Centers selbstverständlich weiterhin benutzen.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse 18/25/172 Mundsburg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Es bestehen Arbeitsverhältnisse mit mehreren Unternehmen.

Benötigte Unterlagen

Keine.
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

Gebühren

Keine

Beschreibung der Leistung

Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie ein Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V.

Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.

Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen.

Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.

Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.

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