Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.
Adresse und Kontakt
Adresse
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Hamburger Straße 23 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-14, Di 7-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Postfach 76 03 60, 22053 Hamburg. Den Zugang zum Finanzamt sowie einen Briefkasten finden Sie im 1. Stock des Einkaufszentrums Hamburger Meile (früher: EKZ Hamburger Straße).Der Nachtbriefkasten des Finanzamts ist nunmehr an der Ecke Humboldtstraße/Center-Anlieferstraße (wenige Meter neben der Parkhaus-Einfahrt).Den Briefkasten im 1. OG des Einkaufszentrums können Sie während der Öffnungszeiten des Centers selbstverständlich weiterhin benutzen.
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 18/25/172 Mundsburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Beschreibung der Leistung
Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.
Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen.
Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.
Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.
Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Suchwörter: Nebenbeschäftigung Nebenjob Steuerklasse 6 ELStAM ELStAM, Arbeitnehmer, Weiteres Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) Hauptberuf Nebentätigkeit Hauptarbeitgeber Nebenarbeitgeber Zweites Dienstverhältnis Zweites Arbeitsverhältnis Mehrere Arbeitgeber Mehrere Beschäftigungsverhältnisse
Letzte Aktualisierung: 27.03.2023