Landesbetrieb Verkehr Nord
Führerschein beantragen
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden. Die...
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Die Antragsstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Hamburg verfügen und bei Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sein.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe
- ein Sehtest ( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
- die Terminbestätigung
Zu Beachten
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Unterlagen
Gebühren
Die Gebühren betragen von 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Änderung eines bestehenden Führerscheinantrags
- Antrag Begleitetes Fahren mit 17 und Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
- LBV Führerschein-Erstantrag
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr Nord
Langenhorner Chaussee 491 22419 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Die Antragstellung erfolgt über die Fahrschulen.
01.12.2023: ab 08:30 Uhr alle Standorte geschlossen aufgrund der Personalversammlung
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Briefkasten | |
Fotoautomat |
Schilderpräger finden Sie vor Ort.
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist. Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Bus 292 Tarpen
Suchwörter: Führerschein, Ersterteilung LBV Führerschein beantragen
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023