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Terminvereinbarung erforderlich

Landesbetrieb Verkehr Nord

Führerschein beantragen

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden. Die...

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Die Antragsstellende Person muss über einen Hauptwohnsitz in Hamburg verfügen und bei Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters sein.

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
  • Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
  • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe 
  • ein Sehtest ( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Ärztliche Gutachten für C/D Klassen (Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
  • Führungszeugnis bei D Klassen (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
 

Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum der Unterlagen

Gebühren

Die Gebühren betragen von 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung
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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr Nord
Langenhorner Chaussee 491 22419 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 428580

Öffnungszeiten

Die Antragstellung erfolgt über die Fahrschulen.

01.12.2023: ab 08:30 Uhr alle Standorte geschlossen aufgrund der Personalversammlung

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Posthaus Briefkasten
Fotoautomat

Schilderpräger finden Sie vor Ort. 

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist. Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Bus 292 Tarpen

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