Landesbetrieb Verkehr Harburg
Kfz, Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II), Änderung
Namens- und Adressänderungen des Halters oder technische Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Fahrzeugpapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und...
Namens- und Adressänderungen des Halters oder technische Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Fahrzeugpapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo 7-14, Di 7-18, Mi 7-14, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Briefkasten | |
Parkplätze gebührenpflichtig | |
Behindertenparkplätze gebührenfrei |
Kein Fotoautomat vorhanden.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3 / S31 Harburg Rathaus ; Bus 142
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (bei einer Namensänderung muss der neue Name bereits im Ausweisdokument eingetragen sein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - bei Adressänderung nicht zwingend erforderlich
- gültige HU-Bescheinigung
- die Terminbestätigung
- die Namensänderungs- oder Heiratsurkunde
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten einer technischen Prüfstelle, z.B. TÜV oder Dekra) im Original
- Bei steuerrelevanten technischen Änderungen: ein vom Halter ausgefülltes SEPA-Mandat im Original für die Erhebung der Kfz-Steuer. Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- Bei Änderung der Fahrzeugart oder Fahrzeugnutzung: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original sowie eine lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters.
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), soweit Sie sich auf Privatfahrzeuge beziehen, die bereits ein Hamburger Kennzeichen haben und es sich um die erste Anschriftenänderung handelt, können auch in den Kundenzentren der Bezirksämter im Rahmen der Ummeldung vorgenommen werden.
Alle weiteren Änderungen müssen im LBV vorgenommen werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
- Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung private Kunden, je nach Ihrem Anliegen die Dienstleistung Eintragung technischer Änderungen oder Namensänderung / Adressänderung.
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
- Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
- Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Fristen
Die Eintragung von Änderungen der persönlichen Daten oder technischen Änderungen am Fahrzeug hat unverzüglich zu erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
taggleich
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 11 EUR bis 50 EUR. Die genaue Höhe der Kosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sofern eine Straßenumbenennung erfolgt, werden keine Gebühren zur Änderung der Fahrzeugpapiere erhoben.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
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Letzte Aktualisierung: 26.09.2023