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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Zuschüsse für Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz und zur Emissionsminderung beantragen

Sie können für Ihr Unternehmen Fördermittel der Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beantragen für freiwillige Projekte, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen verfügt über eine Betriebsstätte in Hamburg.
  • Es werden Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt vergeben. Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- beziehungsweise Klimaschutzerrekt.
  • Ihre Vorhaben gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
  • Die Förderung hat eine Amortisationszeit von mindestens 2 Jahren.
  • Sie haben den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt.

Benötigte Unterlagen

  •  Antrag „Unternehmen für Ressourcenschutz“

Zu Beachten

Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, dass freiwillige Investitionsvorhaben zu einer Umweltentlastung führen. Daher erfolgt die Förderung anhand der jährlich vermiedenen Tonnen CO2 beziehungsweise CO2-Äquivalenten oder eingesparten Kubikmeter Wasser.
Die Ermittlung der Förderhöhe erfolgt in den Förderschwerpunkten 2-7 über die Vermeidung der
CO2-Emissionen. Unabhängig davon gelten in Bezug auf die förderfähigen Kosten die folgenden maximal zulässigen Förderintensitäten (Förderung zu
förderfähigen Kosten):

  • im Förderschwerpunkt 1 (Effizienz-Checks) höchstens 50 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 2 (Energieeffizienz) höchstens 30 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 3 (Materialeffizienz und Wasser) höchstens 40 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) höchstens 45 beziehungsweise 30 Prozent, dies hängt von der Ermittlungsmethode der Investitionsmehrkosten ab,
  • im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Investitionsmehrkosten, die mit der
  • Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängen, höchstens 40 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 5 (Unvermeidbare Abwärme) für Erzeugungsanlagen höchstens 45 Prozent und für Investitionen in das Verteilnetz höchstens die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn, jedoch höchstens 50 Prozent,
  • im Förderschwerpunkt 6 (Produktion dekarbonisieren) höchstens 40 Prozent
  • im Förderschwerpunkt 7 (Energie flexibel nutzen) höchstens 40 Prozent

Die Höhe der Förderung kann für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Förderschwerpunkten 2 (Energieeffizienz), 3 (Materialeffizienz und Wasser), 6 (Produktion
dekarbonisieren) und 7 (Energie flexibel nutzen) um 10 Prozentpunkte sowie im Förderschwerpunkt 4 (Erneuerbare Energien für Prozesswärme/-kälte) um 5 Prozentpunkte erhöht werden.


 

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie für ein Erstgespräch Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
  • In einem Gespräch mit Experten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank klären Sie die Förderfähigkeit Ihres Investitionsprojekts.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einer detaillierten Einsparberechnung ein.
  • Ihr Antrag wird anschließend von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank geprüft. Gegebenenfalls fordert die Hamburgische Investitions- und Förderbank weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die Hamburgische Investitions- und Förderbank entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: Förderrichtlinie Unternehmen für Ressourcenschutz

https://www.ifbhh.de/api/services/document/982

Beschreibung der Leistung

Das Förderprogramm „UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz“ unterstützt Sie bei der Umsetzung von freiwilligen Projekten in Ihrem Unternehmen, die zu mehr Ressourceneffizienz im Betriebsablauf führen. Dies ermöglicht es Ihnen, Einsparpotenziale in den Bereichen Energie, Wasser und Rohstoffe zu erschließen.


 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Energierecht und städtische Energiepolitik
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

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