Veranstaltungen auf öffentlichen Wegeflächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen die Veranstaltungen auf öffentlichen...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen die Veranstaltungen auf öffentlichen Wegeflächen (z.B. Großveranstaltungen, Straßenfeste und Anwohnerfeste).
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bei Großveranstaltungen 6 Monate und bei sonstigen Veranstaltungen 8 Wochen.
Gebühren
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 52,50 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege,PDF,24 KB,2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Großveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen Kinderfeste auf öffentlichen Wegen Anmeldung Veranstaltung Zirkusse Volksfeste Straßenfeste, gewerblich Straßenfeste, nicht gewerblich Veranstaltungen (nicht gewerblich) auf öffentlichen Plätzen, Genehmigung Flohmarkt (nicht gewerblich) Anwohnerfeste, Anwohnerflohmärkte Drehgenehmigung, Veranstaltungen auf öffentlichen Wegeflächen Dreherlaubnis, Veranstaltungen auf öffentlichen Wegeflächen
Letzte Aktualisierung: 29.05.2023