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Giftinformationszentrum Nord
Giftnotruf
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Telefon-Nr. für Anfragen durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) lautet: 0551 38 31 80
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Bei Ihrem Telefonanruf machen Sie bitte folgende Angaben:
Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst (Tel. 112) informieren!
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien, sowie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
- Was ist passiert?
- Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
- Wie erfolgte die Vergiftung?
- Wann erfolgte die Vergiftung?
- Wieviel? (Anzahl, Menge oder Volumen, Häufigkeit)
Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst (Tel. 112) informieren!
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien, sowie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Chemikaliengesetz
§ 16e ChemG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__16e.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
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Letzte Aktualisierung: 30.11.2023