Bezirksamt Altona
Abholung einer Fundsache
Wenn Sie etwas verloren haben, müssen Sie die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer...
Wenn Sie etwas verloren haben, müssen Sie die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen. Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer Versandgebühr versendet werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Altona
Fachamt Interner Service
Zentrales Fundbüro
Luruper Chaussee 125 22761 Hamburg
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Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.
Das Fundbüro ist geöffnet und kann ohne vorherige Kontaktaufnahme aufgesucht werden. Bei einer persönlichen Vorsprache ist mit Wartezeiten zurechnen. Nutzen Sie bitte die Erstellung einer Verlustmeldung unter www.hamburg.de/fundbuero oder senden uns eine schriftliche Anfrage an: zentrales-fundbuero@altona.hamburg.de um zu klären, ob es sich bei der Fundsache um den tatsächlich verlorenen Gegenstand handelt. Eine Versendung von Fundsachen ist bei Vorabüberweisung möglich. Fahrrad Versteigerungen finden zurzeit nicht vor Ort statt. Fahrräder werden online über www.zoll-auktion.de versteigert.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Briefkasten | |
Parkplätze gebührenfrei | |
keine Behindertenparkplätze |
Anfahrt mit dem Auto: Auffahrt über die Luruper Chaussee. Innerhalb des Quartier Bahrenfeld gilt die StVO mit Einbahnstraßen.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (gültiges Personaldokument)
- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufverträge, Kartons mit Aufklebern der Serien- oder IMEI-Nummer, bei Schlüssel: Zweitschlüssel
- bei Verlust eines Mobiltelefons zusätzlich: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (geht aus den Kaufunterlagen hervor). Aufgrund der Masse an verlorenen Mobiltelefonen ist das Mitbringen der persönlichen PIN nicht ausreichend.
- bei Abholung durch Dritte: eine Vollmacht, Ausweiskopie des Eigentümers, gültiges Ausweisdokument des Abholers
- gegebenenfalls das Benachrichtigungsschreiben des Zentralen Fundbüro Hamburg.
Zu Beachten
Bei Fundsachen wie Plastiktüten, Leinenbeutel, Papiertüten, Taschen, Rucksäcke, Schals, Handschuhen, Brillen, Schirmen und Kleidung bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da dies “Massenartikel“ sind und nicht in jedem Fall einzeln für die Online-Fundsuche aufbereitet werden können.
Geldbörsen, Fundsachen mit Dokumenten
Sofern sich in den Fundgegenständen Personaldokumente befinden, werden Sie als vermutlicher Eigentümer von uns persönlich angeschrieben.
Schlüssel
Bei Schlüsselfundsachen bitten wir sie, uns persönlich aufzusuchen, da Sie uns für einen Eigentumsnachweis einen gleichen zweiten Schlüssel, vorlegen müssen.
Einzelne Dokumente
Diese werden an die ausstellenden Stellen (andere Städte, Konsulate, Banken, Versicherungen etc.) weitergeleitet und stehen nicht zur Abholung im zentralen Fundbüro zur Verfügung.
Mobiltelefone und andere mobile Geräte
Bei Verlust Ihres Mobiltelefons oder eines anderen mobilen Gerätes benötigen wir vor Aushändigung einen Eigentumsnachweis, auf dem die Seriennummer bzw. IMEI-Nummer oder SIM-Kartennummer aufgeführt ist (z.B. Kaufvertrag, Karton oder Providervertrag).
Allein das Bereithalten der persönlichen PIN ist aufgrund der Masse an mobilen Geräten nicht ausreichend.
Fahrräder
Die Nachforschungen nach verlorenen oder gestohlenen Fahrrädern ist nur möglich, wenn Fabrikat, Farbe und zwingend die Rahmennummer bekannt sind.
Bitte beachten Sie, dass wir die Fahrräder frühestens 10 Wochen nach Auffinden von der Polizei übergeben bekommen. Diese Zeit benötigt die Polizei, um die gefundenen Fahrräder mit den Diebstahlanzeigen zu vergleichen und gegebenenfalls die Eigentümer ausfindig zu machen.
Sollten Sie eine Bescheinigung für Ihre Versicherung benötigen, beachten Sie bitte, dass hierfür eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten ist. Bitte bringen Sie die Unterlagen der Polizei mit, dort sind alle relevanten Daten zum Ausstellen der Versicherungsbescheinigung enthalten.
Fundsuche online
Gefundene Gegenstände können online gesucht werden, siehe unter Formulare, Services & Links: Fundbüro Online.
Fristen
Die Aufbewahrungsfrist startet mit der Verarbeitung des Funddatums in der entsprechenden Lagerhaltungssoftware der Freien und Hansestadt Hamburg.
- Alle anderen Fundsachen werden für 6 Monate aufbewahrt.
- Fundsachen aus U-Bahnen und Bussen der Hamburger Hochbahn werden für 2 Monate aufbewahrt.
- Schlüsselfunde werden für den laufenden Monat + 2 zusätzliche Monate aufbewahrt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Durch Nachfrage (persönlich, per Mail oder telefonisch) oder schriftliche Benachrichtigung vom Zentralen Fundbüro Hamburg haben Sie erfahren, dass der von Ihnen verlorene Gegenstand im zentralen Fundbüro Hamburg abgegeben wurde.
- Wenn Sie das Zentralen Fundbüro Hamburg aufsuchen, werden Sie aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Seriennummern etc.) vorzulegen.
- Nach persönlicher Legitimation, Vorlage des Eigentumsnachweises und Entrichten der Verwahrgebühr erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
Dauer
5-10 Minuten.
Gebühren
- Bemerkung: Geldbörsen, Schlüssel und „Massenartikel“ 6 EUR, (4. - 6. Monat 8 EUR)
- Handys, elektronische Geräte: 10 EUR, (4. - 6. Monat 13 EUR)
- Fahrräder, Kinderwagen und sonstige sperrige Fundsachen: 15 EUR (4. – 6. Monat 20 EUR)
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Entfällt für diese Dienstleistung.
Rechtsgrundlage
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
- Fundbüro Online
- Versteigerungen von Fundsachen
- Zentrales Fundbüro Hamburg
- Homepage Bezirksamt Altona
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
- Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim Zentralen Fundbüro Hamburg nachfragen, ob der vermisste Gegenstand dort abgegeben wurde.
- Die Nachfrage können Sie persönlich und telefonisch stellen. Alternativ können Sie in der Fundsuche online nach dem verlorengegangenen Gegenstand recherchieren.
- Sie müssen die Fundsache in der Regel persönlich beim Zentralen Fundbüro abholen.
- Anhängig von Große und Gewicht, kann eine Fundsache auch gegen Entrichtung einer Versandgebühr versendet werden.
- Die Fundsache wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwahrgebühr ausgehändigt.
- Bitte kontaktieren Sie vorab das Zentrale Fundbüro Hamburg.
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Letzte Aktualisierung: 28.09.2023