Bezirksamt Altona

Fundsachen ersteigern

Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern

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Adresse und Kontakt

Adresse

Bezirksamt Altona
Fachamt Interner Service
Zentrales Fundbüro
Luruper Chaussee 125 22761 Hamburg

Kontakt speichern

Telefonnummer

+49 40 42811-3501

Öffnungszeiten

Mo 7-16, Di 7-13, Do 8.30-13 und 14-18 Uhr, Mittwoch und Freitag geschlossen.

Das Fundbüro ist geöffnet und kann ohne vorherige Kontaktaufnahme aufgesucht werden. Bei einer persönlichen Vorsprache ist mit Wartezeiten zurechnen. Nutzen Sie bitte die Erstellung einer Verlustmeldung unter www.hamburg.de/fundbuero oder senden uns eine schriftliche Anfrage an: zentrales-fundbuero@altona.hamburg.de um zu klären, ob es sich bei der Fundsache um den tatsächlich verlorenen Gegenstand handelt. Eine Versendung von Fundsachen ist bei Vorabüberweisung möglich. Fahrrad Versteigerungen finden zurzeit nicht vor Ort statt. Fahrräder werden online über www.zoll-auktion.de versteigert.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Posthaus Briefkasten
Parkplatz Parkplätze gebührenfrei
Parkplatz keine Behindertenparkplätze

Anfahrt mit dem Auto: Auffahrt über die Luruper Chaussee. Innerhalb des Quartier Bahrenfeld gilt die StVO mit Einbahnstraßen.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Haltestelle Trabrennbahn Bahrenfeld, Buslinien 1, 2, 3, 284, X3.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • gut erhaltene Fundsache

Benötigte Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Zu Beachten

Aufgrund der aktuellen Corona Situation versteigern wir Fahrräder und Fundsachen ausschließlich online über die Webseite der Zoll-Auktion!

Wenn die Verwahrung mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten verbunden ist, darf eine Fundsache jedoch schon eher versteigert werden.

Mit Ablauf der Verwahrfrist werden die Fundsachen durch das Zentrale Fundbüro Hamburg aussortiert. Alle nicht versteigerbaren Fundsachen bzw. Fundsachen mit nicht löschbaren Daten werden datenschutzkonform verwertet.

Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Spiel- und Sportwaren, Haushaltswaren, Digitale Geräte, Uhren und Schmuck.
  • Weder sind die in Präsenz-Versteigerungen aufgerufenen Artikel auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft worden, noch wurde die Verkehrstüchtigkeit der Fahrräder geprüft.
  • Deshalb gilt bei allen Präsenz-Versteigerungen des Fundbüros der Freien und Hansestadt Hamburg der Grundsatz: Ersteigert wie besehen!
  • Der Ersteigerer hat keine Gewährleistungsansprüche wegen eines eventuellen Mangels an der erworbenen Sache.
  • Aus Platzgründen ist es leider nicht möglich, die Fahrräder vor den Versteigerungen einzeln zu besichtigen. Während der Versteigerung werden die Räder, für alle Besucher gut sichtbar präsentiert

Fristen

Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt bis zu 6 Monate.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einen guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
  • Sie können diese Wertgegenstände anschließend auf öffentlichen Versteigerungen ersteigern.
  • Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau anschauen.
  • Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung einen Wertgegenstand ersteigert, bezahlen Sie direkt vor Ort und müssen den Wertgegenstand sofort mitnehmen

Dauer

Keine Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Es werden keine Versteigerungsgebühren erhoben. 



Die Kosten für den ersteigerten Gegenstand sind mit EC-Karte oder bar zu bezahlen. 500 EUR Scheine können nicht angenommen werden.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Entfällt für diese Dienstleistung.

Rechtsgrundlage

§ 979 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beschreibung der Leistung

  • Sie können nicht abgeholte Fundsachen nach Ende einer Aufbewahrungsfrist öffentlich ersteigern.
  • Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abholt wurden und in einen guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben. 

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