Bezirksamt Altona
Prostitutionstätigkeit, Anmeldung
Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung eines...
Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung eines Informations- und Beratungsgesprächs, insbesondere der Gesundheitsberatung vor. Darüber hinaus wird eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt.
Das Fachamt übernimmt nach dem ProstSchG drei Aufgabengebiete:
- Anmeldung der Prostituierten (männlich, weiblich, trans)
- Erlaubniserteilung des Prostitutionsgewerbes (Geltungsbereich):
Prostitutionsstätten,
Prostitutionsfahrzeuge,
Prostitutionsveranstaltungen und
Prostitutionsvermittlung. - Kontroll- und Überwachungsaufgaben
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Altona
Fachamt für Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Große Reichenstraße 14 20457 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Anmeldung nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Mo+Di 10-12 u. 13-17, Do+Fr 10-12 Uhr.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Aktuelles Foto/Lichtbild ohne Rand, 45 mm hoch x 35mm breit
- Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben den Nachweis über eine Zustellanschrift.
- Falls Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie Unterlagen beibringen, die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen.
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach Paragraf 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz.
Weiter müssen Sie folgende Angaben machen:
- Vor- und Nachnamen,
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- Staatsangehörigkeit,
- alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
- Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.
Hinweis:
Die gesundheitliche Beratung GESAH 14 (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ) erreichen Sie unter der Tel.: 040-428-37-4120.
Ein Merkblatt und die entsprechenden Antragsformulare sind unter www.hamburg.de/prostitution abrufbar.
Zu Beachten
Zur Abmeldung oder Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Rückgabe der Anmelde-/ Aliasbescheinigung wird bestätigt.
Fristen
Anmeldung als Prostituierte: vor Aufnahme der Tätigkeit. Anmeldung für bereits tätige Prostituierte: umgehend
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Gebührenrahmen von 100 - 3.000 Euro
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§3 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
ProstAV: Prostitutionsanmeldeverordnung
ProstStatV: Prostitutionsstatistikverordnung
Drucksache Hamburg: Drs. 21/11140
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2022