Förderfonds, Kinder- und Jugendbeteiligung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Besonders gute Chancen haben Projekte
  • bei denen junge Menschen selbst an Planungen und Vorhaben beteiligt werden
  • die sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Auch der Ausgleich sozialer Benachteiligungen sowie die Integration junger Menschen durch verbesserte Teilhabe und ihre gesellschaftliche Mitbestimmung bilden Förderschwerpunkte.

Benötigte Unterlagen

Elektronisches Antragsformular, sowie Vorlagen und Richtlinien zum Förderfonds, siehe Links.

Zu Beachten

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. 
Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds insbesondere auch Maßnahmen, die das Bewusstsein für die UN-Kinderrechtskonvention und die darin festgeschriebenen Rechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.
In besonders begründeten Fällen ist eine Förderung mit bis zu 10.000 Euro möglich.

Fristen

Die Projekte sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Projektanträge können an das Deutsche Kinderhilfswerk gerichtet werden.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

UN-Kinderrechtskonvention

Adresse und Kontakt

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