Landesbetrieb Verkehr Mitte
Kraftfahrzeug, vollautomatisierte Außerbetriebsetzung, i-Kfz Stufe 3
Mit dem Online-Dienst können Sie Ihr in Hamburg zugelassenes Kraftahrzeug abmelden. Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind unter "Formulare,...
Mit dem Online-Dienst können Sie Ihr in Hamburg zugelassenes Kraftahrzeug abmelden.
Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind unter "Formulare, Services & Links" zu finden.
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr, nur Terminvergabe
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Kraftfahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit NFC-Chip und kostenloser „AusweisApp2“. Weiterführende Informationen des Bundes zur "AusweisApp2" sind unter "Formulare, Services & Links" zu finden.
- Kreditkarte oder GiroPay.
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Online-Portal aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Dauer
sofort
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 6,30 EUR. Wenn Sie ein Kennzeichen reservieren, beläuft sich die Gebühr auf 8,90 EUR. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 15 a bis § 15 l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 30.09.2023