Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster beantragen
Bei Altlastverdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um Grundstücke stillgelegter Betriebe oder Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie ...
Bei Altlastverdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um
- Grundstücke stillgelegter Betriebe oder
- Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder
- Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie
- sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Die zuständige Behörde führt ein Altlasthinweiskataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Wenn Sie in Erfahrung bringen wollen, ob für Ihr Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Auskunft beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Keine
Benötigte Unterlagen
Für eine Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, sollte zur Verkürzung des Verfahrens eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Zu Beachten
Sie müssen einen Antrag einreichen, der nachfolgende Angaben enthält:
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- Flurstücknummer des betreffenden Flurstücks
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlasthinweiskataster. Das Altlasthinweiskataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlasthinweiskatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Der gesetzliche Zugang zu den Informationen kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel bei Vorliegen personenbezogener Daten.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der zuständigen Behörde
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlasthinweiskataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind.
- Gegebenenfalls zahlen Sie eine Gebühr
Dauer
Je nach Umfang der beantragten Auskunft beträgt die Bearbeitungsdauer 1 – 2 Monate ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Gebühren
Es können Gebühren und Auslagen nach der Umweltgebührenordnung anfallen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 3 Umweltinformationsgesetz
§ 4 Umweltinformationsgesetz
§ 5 Hamburgisches Bodenschutzgesetz
Hamburgisches Umweltinformationsgesetz
Umweltgebührenordnung
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Bodenverunreinigungen Bodenbelastungen Bodensanierung Altlastverdachtsflächen Bodenqualität Bodenuntersuchungen Bodenüberwachung Altlastkataster Grundwasserbelastung Privatgrundstück Flächensanierung
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024