Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster beantragen

Bei Altlastverdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um Grundstücke stillgelegter Betriebe oder Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie ...

Bei Altlastverdachtsflächen handelt es sich zum Beispiel um

  • Grundstücke stillgelegter Betriebe oder
  • Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist oder
  • Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie 
  • sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Die zuständige Behörde führt ein Altlasthinweiskataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Wenn Sie in Erfahrung bringen wollen, ob für Ihr Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Auskunft beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Für eine Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, sollte zur Verkürzung des Verfahrens eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Zu Beachten

Sie müssen einen Antrag einreichen, der nachfolgende Angaben enthält:

  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Flurstücknummer des betreffenden Flurstücks

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlasthinweiskataster. Das Altlasthinweiskataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlasthinweiskatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Der gesetzliche Zugang zu den Informationen kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel bei Vorliegen personenbezogener Daten.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der zuständigen Behörde
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
  • Sie erhalten eine Mitteilung, ob das betroffene Grundstück im Altlasthinweiskataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind.
  • Gegebenenfalls zahlen Sie eine Gebühr

Dauer

Je nach Umfang der beantragten Auskunft beträgt die Bearbeitungsdauer 1 – 2 Monate ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Gebühren

Es können Gebühren und Auslagen nach der Umweltgebührenordnung anfallen. 

Formulare, Services & Links

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