Finanzamt Hamburg-Hansa

ELStAM, Arbeitnehmer, Steuerklassen für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.), dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Das Einkommensteuergesetz wurde entsprechend...

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Mai 2013 entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.), dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

Das Einkommensteuergesetz wurde entsprechend geändert, so dass sich eingetragene Lebenspartner nunmehr auch beim Lohnsteuerabzug für eine der Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor entscheiden können. Es ist aber auch möglich, in der Steuerklasse I zu verbleiben.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern stattdessen heiraten. Des Weiteren besteht seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Zur weiteren Information zu den möglichen Steuerklassen und deren Kombinationen siehe Links.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Formular 'Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern' mit Steueridentifikationsnummer und Unterschrift beider Lebenspartner. Dieses kann wie folgt eingereicht werden:

  • Schriftlich (per Brief) mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Kopie genügt)
  • Persönlich: mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Original) und Identitätspapier
  • Durch Bevollmächtigten: mit Lebenspartnerschaftsurkunde (Original), Identitätspapier des Bevollmächtigten und schriftlicher Vollmacht.

Hinweis: Sofern das Antragsformular von beiden Lebenspartnern unterschrieben ist, braucht bei einer persönlichen Antragstellung nur ein Partner anwesend zu sein.

Zu Beachten

  • Für Änderungen und Eintragungen in der ELStAM-Datenbank ist das Finanzamt zuständig.
  • Bei ELStAM-Angelegenheiten können sich Hamburger Bürger an jedes Regionalfinanzamt in Hamburg wenden.
  • Für die Änderung der Personenstandsdaten im Melderegister sind weiterhin die Meldeämter verantwortlich.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 8 und § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

115

Öffnungszeiten

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Die Hamburger Finanzämter sind am „Gründonnerstag“, den 28. März 2024, entgegen den an Donnerstagen gewohnten längeren Öffnungszeiten, nur verkürzt bis 14:00 Uhr geöffnet.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

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