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Landesbetrieb Zentrum für Aus- und Fortbildung / Arbeitsmedizinischer Dienst

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Justizfachangestellte/r

Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In...

Justizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In Serviceeinheiten beraten sie zudem Bürgerinnen und Bürger.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Zentrum für Aus- und Fortbildung / Arbeitsmedizinischer Dienst
Normannenweg 26 20537 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42831-4234

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor, Bus 25 Normannenweg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, die nicht in Deutschland erworben wurde, und Sie in Hamburg arbeiten wollen.

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung,
  • Kopie vom Personalausweis, Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Qualifikationen und der Erwerbstätigkeiten)
  • Nachweis, dass Sie in Hamburg eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen
  • im Ausland erworbene Qualifikationsnachweise
  • ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
  • ggf. eine Erklärung, ob und bei welcher anderen Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
  • ggf. ein erteilter Bescheid eines anderen Landes bezüglich der Gleichwertigkeitsfeststellung

Zu Beachten

Bitte reichen Sie alle Unterlagen mit einer deutschen Übersetzung in beglaubigter Form ein. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind, kann ihr Antrag bearbeitet werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Das Zentrum für Aus- und Fortbildung bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang des Antrages und teilt mit welche Unterlagen fehlen.

Dauer

Sofern alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG)

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