Behördenfinder Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten
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Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten
Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden: - Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor. - Die elektronischen Daten mü...
Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
- Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
- Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
- Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
- Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
- Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Einkommensteuererklärung
Zu Beachten
Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt". Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung, siehe Links).
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Vordruck Einkommensteuer ESt-Formulare Steuererklärung einfach Steuererklärung Rentner Steuererklärung Pensionär Steuererklärung Unterlagen Vereinfachung Steuererklärung Änderung der Steuererklärung Änderung Steuerformulare
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023
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