Wählen Sie Ihre Sprache Englisch
Polizei Hamburg
Heilfürsorge
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.
Benötigte Unterlagen
Heilfürsorgeantrag - Polizei und Feuerwehr (siehe Rubrik "Links")
Zu Beachten
Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:
Die Postanschrift lautet:
Polizei Hamburg
Personalabteilung
PERS 41 / Heilfürsorge
Postfach 60 02 80
22202 Hamburg
- Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen.
- Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten.
- Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
- Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
- Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen).
- Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit.
- Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
- Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).
Die Postanschrift lautet:
Polizei Hamburg
Personalabteilung
PERS 41 / Heilfürsorge
Postfach 60 02 80
22202 Hamburg
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Karte vergrößern
Adresse und Kontakt
Adresse
Polizei Hamburg
Heilfürsorge
Stresemannstraße 341-347 22761 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 - 12:00Uhr.
Suchwörter: Heilfürsorge, Polizei Heilfürsorge, Feuerwehr Dienstunfallfürsorge Beihilfe für Polizei und Feuerwehr Krankenkasse für Polizei und Feuerwehr Zahnersatz für Polizei und Feuerwehr
Letzte Aktualisierung: 01.12.2023