Polizei Hamburg

Heilfürsorge

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.

Benötigte Unterlagen

Heilfürsorgeantrag - Polizei und Feuerwehr (siehe Rubrik "Links")

 

Zu Beachten

Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:
  • Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen. 
  • Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten. 
  • Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
  • Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
  • Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen). 
  • Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit. 
  • Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
  • Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).
Bitte denken Sie beim Versand Ihrer Anträge / Unterlagen an die richtige Adressierung. 
Die Postanschrift lautet:
Polizei Hamburg
Personalabteilung
PERS 41 / Heilfürsorge
Postfach 60 02 80
22202 Hamburg

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Polizei Hamburg
Heilfürsorge
Stresemannstraße 341-347 22761 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 4286-69999

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 - 12:00Uhr.

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