Landesbetrieb Verkehr Mitte

Kraftfahrzeug, Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, i-Kfz Stufe 3

Sie können Ihr fabrikneues Kraftfahrzeug, ohne technische Änderungen, das noch nie zugelassen war, über den Online-Dienst "i-kfz" zulassen, wenn Sie als Fahrzeughalter ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg...

Sie können Ihr fabrikneues Kraftfahrzeug, ohne technische Änderungen, das noch nie zugelassen war, über den Online-Dienst "i-kfz" zulassen, wenn Sie als Fahrzeughalter ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben. 

Ausgeschlossen von der Online-Zulassung sind Sonderkennzeichen (Elektro, Oldtimer, Saison, grüne Kennzeichen, Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen).

Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind unter "Formulare, Services & Links" zu finden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen gelten für die Neuzulassung eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs via Internet:
  1. Ein fabrikneues Kraftfahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
    Bitte beachten Sie: Fahrzeuge, welche eine sogenannte Tageszulassung hatten, gelten nicht als Neufahrzeug, sondern als Gebrauchtfahrzeug. In diesem Fall besuchen Sie bitte den Eintrag "Kraftfahrzeug, Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges mit Halterwechsel, i-Kfz Stufe 3".
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (siehe unter Links)
  6.  Vorab reserviertes Kennzeichen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

So funktioniert’s:
1. Online-Portal im Hamburg Serviceportal aufrufen.
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN - Halterkonto für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Versand wirksam.

Den Link zum HamburgServicePortal finden Sie unten auf dieser Seite unter "Formulare, Services und Links". Klicken Sie dann bitte auf "LBV Online-Dienste".

Dauer

Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 3 Arbeitstagen.

Gebühren

Die Gebühren belaufen sich je nach Vorgang auf 6,30 EUR bis 59,70 EUR. Wenn Sie ein Kennzeichen reservieren, beläuft sich die Gebühr auf 8,90 EUR. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 15 a bis § 15 l Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV) 

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr Mitte
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 428580

Öffnungszeiten

Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr, nur Terminvergabe

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

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