Landesbetrieb Verkehr Mitte
Kraftfahrzeug, Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges mit und ohne Halterwechsel, i-Kfz Stufe 3
Sie können Ihr abgemeldetes Fahrzeug, wieder auf Sie oder einen anderen Halter, über den Online-Dienst "i-kfz" zulassen, wenn Sie oder der neue Halter ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben. ...
Sie können Ihr abgemeldetes Fahrzeug, wieder auf Sie oder einen anderen Halter, über den Online-Dienst "i-kfz" zulassen, wenn Sie oder der neue Halter ihren ständigen Wohnsitz in Hamburg haben.
Ausgeschlossen von der Online-Zulassung sind Sonderkennzeichen (Elektro, Oldtimer, Saison, grüne Kennzeichen, Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen).
Weiterführende Informationen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind unter "Formulare, Services & Links" zu finden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Sicherheitscodes Zulassungsbescheinigung I und II (ausgestellt nach 01.01.2015)
- Sicherheitscodes Kennzeichen (ausgestellt nach 01.01.2015)
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder EU-ID-Card mit jeweils freigeschalteter eID-Funktion
- Lesegerät oder Handy mit NFC-Chip und AusweisApp2
- IBAN
- Kreditkarte oder GiroPay
- Gültige HU oder HU-Expresscode
- Ggf. gültige SP oder SP-Expresscode
- vorab reserviertes Kennzeichen (mit Reservierungsnummer)
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
1. Online-Portal im Hamburg Serviceportal aufrufen.
2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kennzeichenauswahl
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN - Halterkonto für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
9. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil II und Gebührenquittung werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
Den Link zum HamburgServicePortal finden Sie unten auf dieser Seite unter "Formulare, Services und Links". Klicken Sie dann bitte auf "LBV Online-Dienste".
Dauer
sofort
Gebühren
17,20 bis 57,10 EUR.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 15 a bis § 15 l FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023