Bezirksamt Altona
Infektionsschutzgesetz, Auszahlung Entschädigung bei Verdienstausfall
Wenn Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch...
Wenn Sie aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung
Adresse und Kontakt
Adresse
Bezirksamt Altona
Fachamt Gesundheit
Entschädigung Infektionsschutz
Platz der Republik 1 22765 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Zur Zeit werden keine persönlichen Kontaktzeiten angeboten. Etwaige Fragen werden per Email oder telefonisch beantwortet.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S11/S2/S21/S3/S31/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/215/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113/215 Rathaus Altona
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeltes
- Nachweis über einzubehaltende Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung
- Nachweis über gezahlte beziehungsweise nicht gezahlte Zuschüsse
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ärztlicher Krankschreibung
- Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
- Auszug aus Tarifvertrag über die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
Zu Beachten
Fristen
- Sie müssen den Antrag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Beendigung des beruflichen Tätigkeitsverbotes (Anordnung eines beruflichen Tätigkeitsverbots),
- dem Ende der Quarantäne oder
- nach dem Ende der vorübergehenden Schließung der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen
- oder der Untersagung des Betretens dieser Einrichtungen oder Schulen stellen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr 12 Wochen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 1
Formulare, Services & Links
Suchwörter: Quarantäne §56 Entschädigungen, Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall, Infektionsschutzgesetz Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung
Letzte Aktualisierung: 28.06.2022