eID-Karte als europäische Bürgerin oder Bürger beantragen
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital...
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- mindestens 16 Jahre alt,
- in Hamburg mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
Benötigte Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bin Ihrem Kundenzentrum erfragen
Zu Beachten
- Eine Verlängerung oder Veränderung ist nicht möglich. Es wird immer eine neue eID-Karte ausgestellt.
- Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält kein Lichtbild, keine Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Die eID-Karte können Sie persönlich im Kundenzentrum - Einwohnerdaten beantragen.
- Vereinbaren Sie einen hierzu online einen Termin.
- Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Dauer
- Antragstellung ca. 15 Minuten.
- Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.
Gebühren
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
- § 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__8.html - §§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__2.html
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Letzte Aktualisierung: 26.01.2023