Fischereiabgabe Zahlung
Üben Sie in Hamburg die Fischerei aus, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und die Hamburger Fischereiabgabe entrichten. Diese Regelung gilt auch für alle Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe bei den Bezirksämtern entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.
Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Sofort
Gebühren
Jahresabgabe 10 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnGVO)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
- Fischereischein (Elbe) vom Boot aus
- Fischereischeine für ausländische Touristen
- Sportfischereiprüfung
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