Fischereiabgabe Zahlung

Üben Sie in Hamburg die Fischerei aus, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und die Hamburger Fischereiabgabe entrichten. Diese Regelung gilt auch für alle Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Nur in Hamburg gemeldete Personen dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten.

Benötigte Unterlagen

Fischereischein

Zu Beachten

In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.

Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links
 
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Die Fischereiabgabe wird direkt beim Hamburg Service entrichtet.

Dauer

Sofort

Gebühren

Jahresabgabe 10 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnGVO)

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Einwohnerangelegenheiten

Neugrabener Markt 5

+49 40 42871-5300

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