Kfz Ummeldung, von außerhalb nach Hamburg ohne Halterwechsel, Unternehmen

Bei Umzug des Fahrzeughalters von außerhalb nach Hamburg muss das Fahrzeug nach Hamburg umgemeldet werden.

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden ist Hamburg.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern eine Umkennzeichnung auf ein Hamburger Kennzeichen gewünscht wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung,  
  • Kennzeichenschilder, sofern eine Umkennzeichnung auf Hamburger Kennzeichen gewünscht wird, ,
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren, weitere Informationen siehe ggf. LBV, SEPA-Mandat für Kfz Steuer unter Links
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • Terminbestätigung
Falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit lesbarer Farbkopie des Ausweises der/des Zeichnungsbefugten. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Für die Umschreibung wird eine Terminvereinbarung mit dem Landesbetrieb Verkehr benötigt.

Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, kann mit dem Schalter für gewerbliche Kunden Kontakt aufgenommen werden.

Terminbuchung

1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges oder Umschreibung eines Fahrzeuges und Abmeldung.

2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Den Termin bestätigen Sie bitte.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Schalter für gewerbliche Zulassung

  1. Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Prozedere abzustimmen.

Fristen

Eine Kfz-Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

keine

Gebühren

26,30 bis 50 EUR gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

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