Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Internationaler Fahrzeugschein
Für die Einreise in ausländische Staaten kann der internationale Fahrzeugschein gefordert werden. Für die Staaten der Europäischen Union ist die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend, da auf dem Vordruck ein...
Für die Einreise in ausländische Staaten kann der internationale Fahrzeugschein gefordert werden. Für die Staaten der Europäischen Union ist die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend, da auf dem Vordruck ein Hinweis auf Mehrsprachigkeit gegeben ist.
In einigen Staaten ist die sogenannte Carne de passage erforderlich, die von Automobilclubs ausgestellt wird. Dies gilt auch für die grüne Deckungskarte, die der Kfz-Haftpflichtversicherer ausgibt.
In welchem Land welche Dokumente erforderlich sind, darüber gibt die jeweilige ausländische Vertretung Auskunft.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die Terminbestätigung
- Die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
- Wählen Sie die Dienstleistungsgruppe: Zulassung, private Kunden
- Wählen Sie die Dienstleistung: Eintragung technischer Änderungen
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen
- Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden
- Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf ca. 11 EUR. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).