Landesbetrieb Verkehr Mitte

Kfz Kennzeichen, Ersatz und Nachstempelung bei Beschädigung

Kennzeichenschilder, die beschädigt wurden bzw. unleserlich geworden sind, müssen zwingend ersetzt werden. Dies gilt auch für beschädigte Plaketten. Kennzeichenschilder, die bspw. verformt sind, können...

Kennzeichenschilder, die beschädigt wurden bzw. unleserlich geworden sind, müssen zwingend ersetzt werden. Dies gilt auch für beschädigte Plaketten.
Kennzeichenschilder, die bspw. verformt sind, können ebenfalls ersetzt werden.


Das Kennzeichenschild vorne trägt die Zulassungsplakette mit dem Hamburg-Wappen. Am hinteren Schild sind die Zulassungsplakette und die Plakette für die Hauptuntersuchung angebracht.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr Mitte
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 428580

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Gerät zur Aufnahme biometrischer Bilder für den Führerschein ist vorhanden. QR-Code´s der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Das Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen und hat Hamburger Kennzeichen. Wurde das Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen in Hamburg registriert, dann ist eine Umkennzeichnung auf ein Hamburger Kennzeichen erforderlich.

Die Kennzeichenschilder sind soweit erhalten, dass sie einwandfrei identifiziert werden können. Ist dies nicht möglich, ist eine Umkennzeichnung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • die alten Kennzeichenschilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbescheinigung der HU im Original 
  • die neuen Kennzeichenschilder mit demselben Kennzeichen, sofern die alten Schilder beschädigt wurden
  • formlose, schriftliche Erklärung bei Verlust oder Beschädigung der Plaketten, wenn diese beschädigt oder verloren wurden
Wenn ein Beauftragter den Antrag stellt:
  • lesbar ausgefüllte Vollmacht des eingetragenen Halters im Original
  • der Ausweis des Beauftragten im Original
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters. Diese sollte mit dem Hinweis "KOPIE" versehen werden.
  • Vollmacht des Beauftragten, wenn es ein Firmenfahrzeug ist.

Das bzw. die beschädigten Kennzeichen sind unbedingt mitzubringen und beim Sachbearbeiter vorzulegen!

Zu Beachten

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist jedoch eine Umkennzeichnung erforderlich.

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Nachstempelung von Kennzeichenschildern.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebühren für die Nachstempelung belaufen sich auf 5,10 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Formulare, Services & Links

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