Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheits- und Pflegeassistent (GPA)
Wenn Sie im Ausland eine Assistenz- oder Helferausbildung in der Kranken- oder Altenpflege absolviert haben, besteht die Möglichkeit, eine staatliche Anerkennung für Deutschland zu erhalten.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Es können nur abgeschlossene Ausbildungen anerkannt werden, die in Art und Umfang der Ausbildung zur GPA entsprechen. Werden bei Ihnen Unterschiede in Theorie und/ oder Praxis festgestellt, müssen diese gegebenenfalls ausgeglichen und Ihre vorhandenen Kenntnisse überprüft werden.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist bei der zuständigen Stelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Diplom und Prüfungszeugnis
- Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf mit vollständigen Angaben über Schulbildung, Ausbildung(en) und beruflichen Werdegang
- Schriftlicher Antrag einschließlich Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen
- Pass oder Personalausweis (bei Postsendungen bitte Kopie)
- Meldebestätigung oder Stellennachweis oder Absichtserklärung, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll
- Nachweis über Deutschkenntnisse; erwartet wird Stufe B2 des Europäischen Sprachenzertifikats Deutsch
- Nachweis der Schule/Ausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung
- Nachweis der theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer mit Stundenzahlen pro Fach
- Nachweis der praktischen Ausbildung (klinische Praktika) in den Funktionsbereichen/ Abteilungen (mit Stundenzahlen)
- Nachweise zu Art und Umfang der Abschlussprüfung: mündliche, schriftliche und praktische Prüfungsfächer
- Nachweise über Tätigkeiten in Ihrem erlernten Beruf (z.B. Arbeitszeugnisse)
Zu Beachten
Sie benötigen Ihr Diplom und Prüfungszeugnis, deutschsprachige Übersetzungen von allen Unterlagen, einen Lebenslauf und Ihren Pass oder Personalausweis. Weitere Informationen über vorzulegende Dokumente finden Sie im Merkblatt
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Sie beträgt im Schnitt 1 bis 3 Monate.
Gebühren
Es fallen Gebühren für das Anerkennungsverfahren je nach Aufwand bis zu 500 Euro an, zusätzlich ggf. Kosten für Eignungs- bzw. Kenntnisprüfungen, Anpassungslehrgänge oder Sachverständigengutachten.
Zahlungsarten
- Rechnung
Hinweise zur Zahlungsart
Nach Gebührenbescheid im öffentlich rechtlichen Mahnverfahren.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz HmbBQFG
http://www.luewu.de/gvbl/2012/28.pdf
Hamburgisches Gesetz über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-Ges_PflAssAusbGHArahmen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gesundheits- und Pflegeassistenz http://www.hamburg.de/contentblob/128304/data/gpa-ausbildungs-und-pruefungsordnung-2007-04-17.pdf
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Suchwörter: Gesundheits- und Pflegeassistenz GPA Altenpflegehelfer/in APH Krankenpflegehelfer/in KPH Pflegehelfer/in GPA PH Pflegeassistent/in Gesundheits- und Pflegeassistent/in (GPA) BQRL57, Gesundheits- und Pflegeassistent/in (GPA)
Letzte Aktualisierung: 07.08.2022