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Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei rechtlichen Dienstleistungen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88 20355 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 357441-0

Telefax

+49 40 35744141

Öffnungszeiten

Mo-Do 09.00 -17.00 Uhr Fr 9.00 - 15.00 Uhr

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S1/S2/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbVO) an Rechtsanwaltsfachangestellte gestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ausweisdokument
  • Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildung
  • sowie alle Zeugnisse der Ausbildung

Zu Beachten

Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

BBiG, ReNoPatAusbVO, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten

Formulare, Services & Links

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