Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Hasskommentare im Internet melden
Alle Bürgerinnen und Bürger können Hasskommentare, die sie im Internet wahrnehmen über den Onlinedienst direkt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anzeigen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Die Dauer hängt von der Komplexität und Sachlage der Strafanzeige ab und kann sehr variieren.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Soweit das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt wird (z.B. der gemeldete Hasskommentar ist nicht strafbar), kann dort „Beschwerde“ eingelegt werden. Ein solcher möglicher Einstellungsbescheid geht Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zu und enthält die betreffende Rechtsmittelbelehrung.
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Durch den Online-Dienst können mit geringem Aufwand Strafanzeigen unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet werden.
Dies hat den Vorteil, dass Sie Screenshots hochladen können. Die Strafanzeige ist für die Meldenden anonym mit oder ohne Registrierung bzw. Anmeldung möglich. Wenn – wie etwa bei Beleidigungen – ein Strafantrag erforderlich ist kann dieser heruntergeladen, unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gnadenangelegenheiten, Opferschutz, Jugendstrafrecht
Drehbahn 36 20354 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-15, Fr 9-14 Uhr, Vor-Ort-Besuche sind nur nach Absprache via E-Mail möglich
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz, U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Suchwörter: Hasskommentare Hate Speech Internet Strafanzeige Strafantrag Onlineanzeige Hassrede Shitstorm
Letzte Aktualisierung: 10.12.2023