Hebammen Verband Hamburg e.V.
Hebammenhilfe Antrag
Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie haben ein bestehendes Krankenversicherungsverhältnis.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Um Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl.
- Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
- Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
- Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme abklären.
Dauer
Unbekannt
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Sonstige Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
§ 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html
§ 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Entbindung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24f.html
§ 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Versorgung mit Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__134a.html
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe umfasst die Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüfte und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung sind im der Hebammenhilfe-Vertrag geregelt.
Zur Hebammenhilfe gehören:
- Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung
- Geburtshilfe
- Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
- sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe
Die Hebammenhilfe können Sie während der Schwangerschaft und bis zu 12 Wochen nach der Entbindung (Ausnahme: Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings) in Anspruch nehmen.
Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt, d. h. die Hebammen rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
Ihre versicherten Kinder haben ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn sie nicht von Ihnen versorgt werden können, z. B. bei Adoption, Tod oder krankheitsbedingter Abwesenheit.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Hebammen Verband Hamburg e.V.
Seewartenstraße 10 20459 Hamburg
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Di + Do 14.00-15.30 Uhr.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/S1/S3/Hafenfähren, Busse 2/111 Landungsbrücken
Suchwörter: Hebammenhilfe Rückbildungsgymnastik Schwangerennachsorge Schwangerenvorsorge
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024