Hebammen Verband Hamburg e.V.

Hebammenhilfe Antrag

Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie haben ein bestehendes Krankenversicherungsverhältnis.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Um Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl.

  • Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
  • Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
  • Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme abklären.

Dauer

Unbekannt

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Sonstige Leistungen

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html

§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html

§ 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html

§ 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Entbindung

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24f.html

§ 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Versorgung mit Hebammenhilfe

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__134a.html

Formulare, Services & Links

Links im Internet

Beschreibung der Leistung

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe umfasst die Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüfte und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung sind im der Hebammenhilfe-Vertrag geregelt.
Zur Hebammenhilfe gehören:

  • Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung
  • Geburtshilfe
  • Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
  • sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe

Die Hebammenhilfe können Sie während der Schwangerschaft und bis zu 12 Wochen nach der Entbindung (Ausnahme: Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings) in Anspruch nehmen.
Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt, d. h. die Hebammen rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
Ihre versicherten Kinder haben ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn sie nicht von Ihnen versorgt werden können, z. B. bei Adoption, Tod oder krankheitsbedingter Abwesenheit.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Hebammen Verband Hamburg e.V.
Seewartenstraße 10 20459 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 485431

Öffnungszeiten

Di + Do 14.00-15.30 Uhr.

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/S1/S3/Hafenfähren, Busse 2/111 Landungsbrücken

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