Handelskammer Hamburg, Service Center
Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
- Geeignetes Unterrichtsmaterial
- Qualifiziertes Lehrpersonal
Benötigte Unterlagen
- Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
- Stundeneinteilung (mit Pausen)
- zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
- Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
- Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
- Beruflicher Werdegang
- Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
- Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
- Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
- Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
- Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Dauer
Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Gebühren
Die Gebühr für die Anerkennung erfragen Sie bitte bei der Handelskammer Hamburg
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 5 Absatz 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
§ 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
§ 7 Abs 1 GbV Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
- den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
- für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
- das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;
Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.
Suchwörter: Anerkennung Binnenschiffsverkehr Gefahrgutbeauftragte Schulungsveranstalter Seeschiffsverkehr Straßenverkehr Verkehrsträger
Letzte Aktualisierung: 17.08.2022