Online-Service verfügbar
Handelskammer Hamburg, Service Center
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
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Adresse und Kontakt
Adresse
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg
Zu Beachten
keine
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Gebühren
Die Gebühren erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 34a Absatz1 Gewerbeordnung (GewO)
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
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Letzte Aktualisierung: 29.06.2022