Handelskammer Hamburg, Service Center
Weiterbildungsprüfung ablegen
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handelskammer Hamburg, Service Center
Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt.
- In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig.
- Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen
- Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
- Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
- Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch das Arbeit gebende Unternehmen
Zu Beachten
.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt ca. ein bis drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung / Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Gebühren
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch gegen zuständige Stelle
- Detaillierte Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist, können dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnommen werden
Rechtsgrundlage
§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__71.html
§ 53 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__53.html
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Diese ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und / oder über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.
Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge von privat Anbietenden und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.
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Letzte Aktualisierung: 09.08.2022