Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen: Verlängerung im Ausnahmefall Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder...
Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:
- Verlängerung im Ausnahmefall
- Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
- Ausbildung in Teilzeit
- Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- längere Krankheit, wegen der Sie viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst haben
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft und / oder Elternzeit
- Sehr schlechtes Ergebnis in Ihrer Zwischenprüfung, dass Ihr Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht zu erwarten ist
- nicht bestandene Abschlussprüfung
- Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung
- Vereinbarung Ihrer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
- Falls Sie noch minderjährig sind, ist in jedem Fall die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Änderungsvertrag
- Bei Teilzeit: Ausbildungsvertrag
- Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Zu Beachten
Fristen
Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf Ihrer regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlage
§ 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 7 a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 21 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 07.08.2022