Behördenfinder Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
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Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen
Ihr Betrieb darf Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur...
Ihr Betrieb darf Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte steht.
Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang bereitstellen kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.
Die Berater besuchen nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.
Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und -beruf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten.
- Die Zahl der auszubildenden Personen steht in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung in Ihrem Unternehmen
Benötigte Unterlagen
- Die Kammer informieren Sie über die nötigen Unterlagen direkt.
- Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.
Zu Beachten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Fristen erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
- Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.
- Benötigt die Beraterin / der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise von Ihrem Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
Links im Internet
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Suchwörter: Ausbildungsberatung Ausbildung Ausbildungsbetrieb Auszubildende Berufsausbildung ausbilden Ausbildende Ausbildungsstätte Eignung
Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
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